Geschäfts-, Gastronomieeröffnung oder Firmengründung in Spanien – kompetente Beratung & Unterstützung durch deutschsprachige Experten
Geschäfts-, Gastronomieeröffnung oder Firmengründung in Spanien – kompetente Beratung & Unterstützung durch deutschsprachige Experten
Wir begleiten Sie in deutsch bei allen Fragen rund um Ihre Geschäftsgründung in Spanien – von der Wahl der passenden Unternehmensform über die Anmeldung und Genehmigungen bis hin zur laufenden administrativen Betreuung. Gerade für ausländische Gründer sind die bürokratischen Abläufe oft komplex und unübersichtlich.
Unsere Services für Firmen- & Geschäftsgründung
Ihr Start in Spanien – mit professioneller Hilfe bei Firmengründung und Geschäftseröffnung
Ein eigenes Unternehmen in Spanien zu gründen, ist für viele ein großer Schritt – ob als selbstständiger Dienstleister, im Handel oder mit einem Gastronomiebetrieb. Doch wer erfolgreich starten will, muss sich im Vorfeld mit einer Vielzahl an Vorschriften, Genehmigungen und administrativen Anforderungen auseinandersetzen. Genau hier setzen wir an: Mit deutschsprachiger Beratung und praxiserprobter Unterstützung begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Geschäftseröffnung.
Von der Wahl der passenden Unternehmensform über die Beantragung von Steuernummern und Lizenzen bis hin zur Eintragung ins Handelsregister – wir koordinieren die komplette Abwicklung mit den Behörden, helfen bei allen Dokumenten und sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben rechtssicher und effizient umgesetzt wird. Vertrauen Sie auf ein erfahrenes Netzwerk aus deutschsprachigen Experten, das Ihnen Zeit, Nerven und kostspielige Fehler erspart.
Von der Gründungsberatung bis zu Anträgen bei spanischen Behörden – wir begleiten Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zu Ihrem eigenen Unternehmen in Spanien.
Unsere Pakete für Existenzgründer
Unsere Leistungspakete richten sich gezielt an ausländische Existenzgründer und Unternehmer, die in Spanien ein Geschäft aufbauen möchten. Wählen Sie genau die Unterstützung, die Sie benötigen – von der Gründungsberatung über die Beantragung von Genehmigungen bis zur Begleitung bei Behördengängen. So erhalten Sie ein individuelles Servicepaket zum fairen Gesamtpreis.
Paket Einzelunternehmen
Leistungen im Überblick:
- Umfassende Erstberatung
- Beantragung der NIE-Nummer
- Unterstützung Steuerberater*
- Lizenzen & Genehmigungen
- Begleitung bei Behördengängen
- Hilfe Imobiliensuche (Lokal)
Paket Gesellschaft S.L.
Leistungen im Überblick:
- Umfassende Erstberatung
- Beantragung der NIE-Nummer
- Unterstützung Steuerberater*
- Lizenzen & Genehmigungen
- Begleitung bei Behördengängen
- Gründung S.L. / Handelsregister
Individuell wählbare Leistungen – exakt auf Ihren Bedarf abgestimmt
Jeder Gründungsvorgang ist individuell und erfordert eine sorgfältige Prüfung des konkreten Vorhabens. Selbstverständlich erhalten Sie vorab ein transparentes und verbindliches Angebot, sobald der genaue Leistungsumfang feststeht.
Unsere Erfahrung zeigt: Professionelle Unterstützung bei der Geschäftseröffnung lohnt sich – und ist oft günstiger, als viele vermuten. Gerade bei komplexen Themen wie Genehmigungen, rechtlicher Struktur oder steuerlichen Vorgaben können kleine Fehler im Nachhinein teuer werden. Deshalb empfehlen wir, frühzeitig auf fachkundige Begleitung zu setzen. Für viele Fälle bieten wir auch speziell zusammengestellte Gründungspakete an, die genau auf die Bedürfnisse ausländischer Existenzgründer zugeschnitten sind. Durch gebündelte Leistungen profitieren Sie dabei von besonders fairen Bundlepreisen und klarer Kostenstruktur.
Wählen Sie genau die Leistung, die Sie benötigen!
Ablauf - So einfach buchen Sie unseren Service:
Kontaktaufnahme
Sie kontaktieren uns per Formular, E-Mail oder Telefon. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihr Vorhaben, Ihre Ziele und welche Leistungen Sie benötigen.
Individuelles Angebot
Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot – entweder für einzelne Leistungen oder ein komplettes Gründungspaket mit Bundle-Preis.
Beauftragung
Nach Ihrer Freigabe beginnen wir mit der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und begleiten Sie durch alle Schritte – auf Wunsch auch bei Behördenterminen vor Ort.
Umsetzung und Abschluss
Wir garantieren die reibungslose Durchführung aller Anträge, Registrierungen und Genehmigungen. Sie erhalten Updates und am Ende eine vollständige Dokumentation.
FAQ - Häufige Fragen zu unseren Dienstleistungen
Ja, genau darauf sind wir spezialisiert. Wir unterstützen insbesondere ausländische Gründer dabei, in Spanien rechtssicher und effizient ein Geschäft aufzubauen – mit deutschsprachiger Beratung und Begleitung bei allen bürokratischen Schritten.
Unsere Gründungspakete beinhalten u. a. die Beantragung der NIE-Nummer, steuerliche Anmeldung, Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform, ggf. die notarielle Gründung einer S.L., sowie Hilfe bei der Betriebsgenehmigung (Licencia de Apertura). Je nach Branche und Bedarf stellen wir individuelle Pakete zusammen. Weitere Informationen senden wir Ihnen gerne schriftlich zu.
Die Dauer hängt von der gewählten Rechtsform und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine einfache Selbstständigkeit (Autónomo) kann innerhalb weniger Tage angemeldet werden. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (S.L.) dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen – vorausgesetzt, alle Dokumente liegen vollständig vor.
In vielen Fällen ist eine persönliche Anwesenheit erforderlich, z. B. für Behördentermine oder notarielle Beurkundungen. Wir können jedoch im Vorfeld viele Schritte für Sie vorbereiten und begleiten Sie vor Ort. Auf Wunsch arbeiten wir auch mit Vollmachten, um bestimmte Verfahren zu erleichtern.
Firmengründung in Spanien – alles, was Sie wissen müssen
Ein Unternehmen in Spanien zu gründen, ist für viele Ausländer eine spannende Chance – sei es als selbstständiger Dienstleister, Gastronom, Händler oder Start-up. Doch bevor Sie loslegen, sollten Sie sich mit den wichtigsten rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen vertraut machen. Denn die Gründung eines Geschäfts in Spanien unterscheidet sich in vielen Punkten von Verfahren in anderen Ländern – und ist ohne lokale Expertise oft mit unnötigen Hürden verbunden.
Zunächst ist die Wahl der passenden Unternehmensform entscheidend: Von der Einzelfirma („Autónomo“) bis zur Kapitalgesellschaft (z. B. S.L. – Sociedad Limitada) bieten sich je nach Vorhaben unterschiedliche Möglichkeiten an. Jede Variante hat eigene Anforderungen hinsichtlich Haftung, Buchhaltung und Steuern. Notwendig sind in jedem Fall eine spanische Steuernummer (NIE oder NIF), die Eintragung beim Finanzamt und ggf. im Handelsregister sowie – je nach Branche – spezielle Genehmigungen oder Lizenzen.
Besonders wichtig: Viele Behördenprozesse finden ausschließlich auf Spanisch statt und verlangen spezifische Unterlagen oder beglaubigte Übersetzungen. Wer hier nicht vollständig und korrekt vorbereitet ist, riskiert Verzögerungen oder Ablehnungen. Deshalb lohnt sich die Zusammenarbeit mit deutschsprachigen Experten, die Sie bei jedem Schritt begleiten – von der Gründungsberatung über die Anmeldung bis hin zu laufender Unterstützung bei steuerlichen und rechtlichen Fragen.
Welche Probleme können bei einer Geschäftseröffnung in Spanien auftreten?
Die Gründung eines Unternehmens in Spanien bietet viele Chancen – doch wer sich nicht ausreichend vorbereitet oder lokale Besonderheiten unterschätzt, kann schnell auf unerwartete Probleme stoßen. Besonders ausländische Gründer sehen sich häufig mit bürokratischen Hürden, sprachlichen Missverständnissen und rechtlichen Stolperfallen konfrontiert.
Ein typisches Problem ist die unvollständige oder fehlerhafte Antragstellung bei Behörden. Bereits kleine Formfehler oder fehlende Unterlagen können zu langen Verzögerungen führen – sei es bei der Vergabe der Betriebslizenz, der Steuernummer oder der Handelsregistereintragung. Besonders in der Gastronomie kommt es oft zu Problemen bei den technischen Anforderungen: Ohne korrektes Gutachten, Lüftungsnachweis oder Lärmschutzkonzept wird keine Genehmigung erteilt – und ein verfrühter Mietvertrag kann schnell zur Kostenfalle werden.
Ein weiteres Risiko liegt in der falschen Einschätzung steuerlicher oder haftungsrechtlicher Pflichten. Wer z. B. als Selbstständiger („Autónomo“) startet, obwohl eine Kapitalgesellschaft vorteilhafter wäre, zahlt unter Umständen langfristig drauf. Auch fehlende Kenntnisse über Sozialversicherung, Mitarbeitermeldungen oder branchenspezifische Abgaben führen häufig zu Sanktionen oder Bußgeldern.
Die gute Nachricht: Viele dieser Probleme lassen sich vermeiden – durch rechtzeitige Beratung, erfahrene Begleitung und eine realistische Planung. Wer auf lokale Expertise setzt und sich professionell unterstützen lässt, schafft von Anfang an eine solide Basis für seinen geschäftlichen Erfolg in Spanien.
Welche Lizenzen braucht man?
Welche Lizenzen und Anmeldungen sind bei der Geschäftseröffnung in Spanien erforderlich?
Wer in Spanien ein Geschäft eröffnen oder sich selbstständig machen möchte, muss je nach Tätigkeit eine Reihe von rechtlichen und administrativen Voraussetzungen erfüllen. Dabei sind die Anforderungen für Einzelunternehmer (Autónomos), Kapitalgesellschaften (z. B. S.L.) und bestimmte Branchen unterschiedlich – doch einige Schritte sind für alle Gründer relevant.
Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- NIE-Nummer: Die „Número de Identificación de Extranjero“ ist eine persönliche Identifikationsnummer, die alle Ausländer für geschäftliche Aktivitäten in Spanien benötigen.
- Steuerliche Anmeldung (Hacienda): Jede unternehmerische Tätigkeit muss beim spanischen Finanzamt angemeldet werden. Dabei wird auch eine Steuernummer (NIF) vergeben und die passende Steuerart sowie das Abrechnungsmodell festgelegt.
- Anmeldung bei der Sozialversicherung: Selbstständige müssen sich bei der Seguridad Social registrieren und monatliche Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Für Unternehmen mit Angestellten gelten zusätzliche Meldepflichten.
- Eintragung ins Handelsregister: Kapitalgesellschaften müssen vor der Geschäftseröffnung notariell gegründet und im Handelsregister (Registro Mercantil) eingetragen werden.
- Licencia de Apertura: Für viele Geschäftsräume – insbesondere bei Gastronomie, Einzelhandel oder handwerklichen Betrieben – ist eine Betriebsgenehmigung durch die Gemeinde erforderlich. Diese Lizenz wird nur bei Erfüllung aller technischen und baurechtlichen Auflagen erteilt.
- Branchenspezifische Genehmigungen: Je nach Tätigkeit können weitere Genehmigungen notwendig sein – etwa für Alkoholausschank, Lebensmittelsicherheit, Handwerk oder Gesundheitsberufe.
Da viele dieser Verfahren auf Spanisch erfolgen und technische Unterlagen oder Gutachten erfordern, ist die Unterstützung durch erfahrene Fachleute sehr zu empfehlen. Eine fehlerfreie und vollständige Vorbereitung spart Zeit und Geld – und sorgt dafür, dass Ihr Geschäft rechtskonform und reibungslos starten kann.
Was bei einer Gastronomiegründung in Spanien besonders zu beachten ist
Die Eröffnung eines Restaurants, Cafés oder einer Bar in Spanien erfordert nicht nur unternehmerisches Geschick, sondern auch ein gutes Verständnis der lokalen Vorschriften. Gerade im Gastronomiebereich gelten strenge Anforderungen – insbesondere in Bezug auf Hygiene, Sicherheit, Lärmschutz und Nutzungsgenehmigungen.
Wer in Spanien gastronomisch tätig werden möchte, benötigt neben der allgemeinen Firmengründung (z. B. als S.L. oder Einzelunternehmer) auch eine sogenannte „Licencia de Apertura“ – eine Betriebsgenehmigung, die vom zuständigen Rathaus ausgestellt wird. Dafür müssen technische Gutachten, Grundrisse, Hygienekonzepte und teilweise auch Lärmschutznachweise vorgelegt werden. Der genaue Umfang hängt von der Art und Größe des Betriebs sowie der Gemeinde ab.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Anpassung des Objekts an die Vorschriften: Viele Räumlichkeiten müssen vor Eröffnung baulich oder technisch umgerüstet werden – etwa bei Lüftung, Brandschutz oder behindertengerechtem Zugang. Auch für den Verkauf von Alkohol oder die Nutzung einer Terrasse sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich.
Da die Anforderungen stark variieren und viel Detailwissen erfordern, ist eine gute Vorbereitung essenziell. Wer sich frühzeitig beraten lässt und mit erfahrenen Fachleuten zusammenarbeitet, spart Zeit, Geld und Nerven – und sorgt dafür, dass der Weg zur erfolgreichen Gastronomieeröffnung in Spanien reibungslos verläuft.
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Was es auch ist – wir helfen Ihnen gerne weiter.