Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkaufen möchten, sollten Sie die erforderlichen Dokumente kennen, die dem Notar und dem Käufer vorgelegt werden müssen. Egal ob Sie Eigentümer, Erbe oder Nichtansässiger sind – diese Unterlagen sind entscheidend für eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung.
1. Aktueller Grundbuchauszug (Nota simple)
Dieser Nachweis zeigt, wer Eigentümer ist, ob Hypotheken oder Lasten bestehen, und enthält die registrierte Beschreibung der Immobilie. Er kann online oder beim spanischen Grundbuchamt beantragt werden.
2. Kaufurkunde (Escritura)
Die notariell beurkundete Kaufurkunde beweist Ihr Eigentum. Sie muss im Grundbuch eingetragen sein.
3. Energieausweis (CEE)
Seit 2013 ist der Energieausweis bei Verkäufen in Spanien Pflicht. Er muss von einem zertifizierten Techniker ausgestellt werden.
4. Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula)
In einigen Regionen wie Katalonien oder Valencia ist eine gültige Cédula de Habitabilidad vorgeschrieben. Sie bestätigt, dass die Immobilie bewohnbar ist.
5. IBI-Bescheinigungen
Bringen Sie die aktuellen Grundsteuerbelege (IBI) sowie andere kommunale Abgaben (Müllgebühr etc.) mit. Käufer verlangen häufig den Nachweis, dass alles bezahlt wurde.
6. Gemeinschaftskosten-Nachweis
Wenn Ihre Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, benötigen Sie eine Bescheinigung des Verwalters, dass keine offenen Beiträge bestehen.
7. Letzte Versorgungsrechnungen
Strom-, Wasser- und Gasrechnungen helfen dem Käufer beim Wechsel des Vertragspartners.
8. Zusatzdokumente bei Erbschaft
Nach einem Erbfall benötigen Sie zusätzlich die Erbschaftsannahme, die Steuererklärung und den Eintrag im Grundbuch auf Ihren Namen.
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Fotonachweis: Worawee – bigstockphoto.com