Lizenzen bei Geschäftseröffnung in Spanien – Alles, was Sie wissen müssen

Wer in Spanien ein Unternehmen gründen oder einen gastronomischen Betrieb eröffnen möchte, benötigt verschiedene behördliche Genehmigungen. Die wichtigste ist die Licencia de Apertura, doch je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit sind weitere Lizenzen erforderlich. Dazu gehören Genehmigungen für Umbauten, Außenterrassen, Werbung und branchenspezifische Sondergenehmigungen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick sowie länderspezifische Unterschiede.

 

Überblick: Welche Lizenzen sind erforderlich?

In der folgenden Tabelle sehen Sie die wichtigsten Lizenztypen, deren Zweck und wesentliche Anforderungen:

Lizenztyp Für wen relevant Wesentliche Anforderungen
Apertura y Actividad Grundgenehmigung für alle Betriebe Technisches Projekt, Nachweise, Gebäudegutachten
Licencia de Obras Bei Umbaumaßnahmen Architektur- oder Ingenieurplan, Baugenehmigung
Licencia de Terraza / Veladores Außensitzplätze auf öffentlichem Weg Lageplan, Möblierung, Versicherungsnachweis, Zugang und Barrierefreiheit
Licencia de Publicidad Exterior Beschilderung, Werbung, Schilder, Banner Standortübersicht, Lichtplanung, Inhalt, Größe
Spezialgenehmigungen (Events etc.) Unterhaltungsbetriebe, Bars, Clubs Lizenztyp je nach Konzept, Musik, Alkoholausschank, Tanz
Registro sanitario & HACCP Lebensmittelbetriebe Gesundheitszertifikate, Personalqualifikationen

 

Länderspezifische Unterschiede bei Terrassen- und Werbelizenzen

Die Anforderungen und Vorschriften für Terrassen und Außenwerbung unterscheiden sich je nach Region und Stadt. In dieser Tabelle finden Sie die wichtigsten Unterschiede:

Region / Stadt Terrasse / Veladores Werbung außen (Publicity) Besonderheiten / Hinweise
Murcia Neue Regel seit Mai 2025: Dachterrassen erlaubt, exakte Schirm-Vorgaben, Gehwegbreite, Zeitpläne Stadtordnung: spezielle Vorschriften zur Werbung auf Schirmen ≤50 cm Steuerbefreiung bei Umrüstung auf Schirme
Donostia / San Sebastián Klassifizierung in 5 Terrassentypen, Heizverbot, Werbeerlass bei Schirmen, klare Zeitrahmen Teil der neuen Terrassenverordnung; separate Werberegeln bei Geräten & Hinweisschildern Automatische Verlängerung, keine Neubearbeitung bei Betreiberwechsel
Madrid Abstand zur Fassade mind. 3,5 m Verbot fast aller Straßenwerbungen (Autos, Wegweiser, Flyer) ohne Lizenz Strenge Stadtbildpflege, kaum Ausnahmen erlaubt
Barcelona Weniger strikte Abstände, flexibler bei kleinen Strukturen Fokus auf Landschaftsschutz, Werbung muss harmonisch integriert sein „Paisatge Urbà“-Ordnung regelt zusätzliche Anforderungen
Andere Städte (Valencia, Sevilla, Zaragoza, Las Palmas…) Terrassenregeln variieren, oft separate Verordnungen nötig Lizenz für urbane Werbung mit Projekt, evtl. Folgekosten bei unzulässiger Installation Dauer bis Lizenzbescheid ~2 Monate; Bußgelder bei Verstößen

 

Fazit

Für eine erfolgreiche Geschäftseröffnung in Spanien sollten Sie neben der Licencia de Apertura alle zusätzlichen Lizenzen frühzeitig prüfen und beantragen. Da Vorschriften je nach Region variieren, ist eine individuelle Beratung empfehlenswert. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Genehmigungen und übernehmen die komplette Abwicklung mit den Behörden – schnell, transparent und mehrsprachig.

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