Wer in Spanien ein Unternehmen gründen oder einen gastronomischen Betrieb eröffnen möchte, benötigt verschiedene behördliche Genehmigungen. Die wichtigste ist die Licencia de Apertura, doch je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit sind weitere Lizenzen erforderlich. Dazu gehören Genehmigungen für Umbauten, Außenterrassen, Werbung und branchenspezifische Sondergenehmigungen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick sowie länderspezifische Unterschiede.
Überblick: Welche Lizenzen sind erforderlich?
In der folgenden Tabelle sehen Sie die wichtigsten Lizenztypen, deren Zweck und wesentliche Anforderungen:
| Lizenztyp | Für wen relevant | Wesentliche Anforderungen |
|---|---|---|
| Apertura y Actividad | Grundgenehmigung für alle Betriebe | Technisches Projekt, Nachweise, Gebäudegutachten |
| Licencia de Obras | Bei Umbaumaßnahmen | Architektur- oder Ingenieurplan, Baugenehmigung |
| Licencia de Terraza / Veladores | Außensitzplätze auf öffentlichem Weg | Lageplan, Möblierung, Versicherungsnachweis, Zugang und Barrierefreiheit |
| Licencia de Publicidad Exterior | Beschilderung, Werbung, Schilder, Banner | Standortübersicht, Lichtplanung, Inhalt, Größe |
| Spezialgenehmigungen (Events etc.) | Unterhaltungsbetriebe, Bars, Clubs | Lizenztyp je nach Konzept, Musik, Alkoholausschank, Tanz |
| Registro sanitario & HACCP | Lebensmittelbetriebe | Gesundheitszertifikate, Personalqualifikationen |
Länderspezifische Unterschiede bei Terrassen- und Werbelizenzen
Die Anforderungen und Vorschriften für Terrassen und Außenwerbung unterscheiden sich je nach Region und Stadt. In dieser Tabelle finden Sie die wichtigsten Unterschiede:
| Region / Stadt | Terrasse / Veladores | Werbung außen (Publicity) | Besonderheiten / Hinweise |
|---|---|---|---|
| Murcia | Neue Regel seit Mai 2025: Dachterrassen erlaubt, exakte Schirm-Vorgaben, Gehwegbreite, Zeitpläne | Stadtordnung: spezielle Vorschriften zur Werbung auf Schirmen ≤50 cm | Steuerbefreiung bei Umrüstung auf Schirme |
| Donostia / San Sebastián | Klassifizierung in 5 Terrassentypen, Heizverbot, Werbeerlass bei Schirmen, klare Zeitrahmen | Teil der neuen Terrassenverordnung; separate Werberegeln bei Geräten & Hinweisschildern | Automatische Verlängerung, keine Neubearbeitung bei Betreiberwechsel |
| Madrid | Abstand zur Fassade mind. 3,5 m | Verbot fast aller Straßenwerbungen (Autos, Wegweiser, Flyer) ohne Lizenz | Strenge Stadtbildpflege, kaum Ausnahmen erlaubt |
| Barcelona | Weniger strikte Abstände, flexibler bei kleinen Strukturen | Fokus auf Landschaftsschutz, Werbung muss harmonisch integriert sein | „Paisatge Urbà“-Ordnung regelt zusätzliche Anforderungen |
| Andere Städte (Valencia, Sevilla, Zaragoza, Las Palmas…) | Terrassenregeln variieren, oft separate Verordnungen nötig | Lizenz für urbane Werbung mit Projekt, evtl. Folgekosten bei unzulässiger Installation | Dauer bis Lizenzbescheid ~2 Monate; Bußgelder bei Verstößen |
Fazit
Für eine erfolgreiche Geschäftseröffnung in Spanien sollten Sie neben der Licencia de Apertura alle zusätzlichen Lizenzen frühzeitig prüfen und beantragen. Da Vorschriften je nach Region variieren, ist eine individuelle Beratung empfehlenswert. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Genehmigungen und übernehmen die komplette Abwicklung mit den Behörden – schnell, transparent und mehrsprachig.
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