Unternehmen als Gesellschaft in Spanien gründen – was muss man wissen?

Immer mehr Unternehmer entscheiden sich dafür, ein Unternehmen in Spanien zu gründen – sei es, um vom wachsenden Markt, der strategischen Lage oder den attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen zu profitieren. Damit die Gründung reibungslos verläuft, ist es entscheidend, die verschiedenen Gesellschaftsformen zu kennen und den genauen Gründungsprozess zu verstehen.

Welche Gesellschaftsformen gibt es in Spanien?

In Spanien stehen Gründern mehrere Rechtsformen zur Verfügung, die sich nach Größe, Haftung und Kapitalbedarf unterscheiden:

  • Sociedad Limitada (S.L.) – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist die am häufigsten gewählte Form für kleine und mittlere Unternehmen. Mindestkapital: 1 € (seit 2022). Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Sociedad Anónima (S.A.) – vergleichbar mit der Aktiengesellschaft. Geeignet für größere Unternehmen oder solche, die Investoren und Aktionäre aufnehmen möchten. Mindestkapital: 60.000 €, davon 25 % einzuzahlen.
  • Autónomo – die selbstständige Tätigkeit als Einzelunternehmer. Geeignet für Freiberufler und kleinere Geschäftstätigkeiten, weniger Formalitäten, aber mit persönlicher Haftung.
  • Sociedad Civil – Personengesellschaft für kleinere Projekte, eher unüblich für größere Vorhaben, Haftung persönlich und gesamtschuldnerisch.
  • Filiale oder Zweigniederlassung – Möglichkeit für ausländische Unternehmen, in Spanien tätig zu werden, ohne eine eigene Gesellschaft zu gründen.

Welche Vorüberlegungen sind wichtig?

Vor der Gründung sollte genau überlegt werden, welche Rechtsform am besten zu den geplanten Aktivitäten passt. Dabei spielen Aspekte wie Haftung, Finanzierung, Steuerpflicht und Zukunftsstrategie eine entscheidende Rolle. Ebenso wichtig ist es, die Steuern und Sozialversicherungsabgaben in Spanien zu berücksichtigen, die je nach Gesellschaftsform unterschiedlich ausfallen.

Der Ablauf des Gründungsprozesses

Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien ist klar geregelt, jedoch mit einigen Formalitäten verbunden. Der typische Ablauf umfasst folgende Schritte:

  1. Beantragung der NIE-Nummer – jeder Gründer benötigt eine spanische Steueridentifikationsnummer.
  2. Gesellschaftsname reservieren – beim Zentralen Handelsregister (Registro Mercantil Central) muss geprüft werden, ob der gewünschte Firmenname verfügbar ist.
  3. Eröffnung eines Bankkontos – auf dieses Konto wird das Stammkapital eingezahlt, wofür die Bank eine Bescheinigung ausstellt.
  4. Notarielle Gründungsurkunde – die Gesellschaft wird durch eine öffentliche Urkunde beim Notar gegründet. Dabei werden Gesellschaftsvertrag, Statuten und Gesellschafter festgelegt.
  5. Eintragung ins Handelsregister – erst mit der Eintragung erhält die Gesellschaft ihre volle Rechtspersönlichkeit.
  6. Steuernummer (CIF) beantragen – für die Geschäftstätigkeit ist eine steuerliche Identifikationsnummer notwendig.
  7. Anmeldungen bei Behörden – Anmeldung bei der Sozialversicherung und gegebenenfalls bei lokalen Behörden (z. B. Lizenz für Geschäftsräume).

Häufige Fehler vermeiden

Viele Gründer unterschätzen den bürokratischen Aufwand in Spanien. Häufige Fehler sind die Wahl einer unpassenden Gesellschaftsform, fehlende oder verspätete Anmeldungen bei der Sozialversicherung oder ein nicht korrekt vorbereiteter Gesellschaftsvertrag. Mit professioneller Unterstützung lassen sich diese Risiken vermeiden.

Vergleich der Gesellschaftsformen in Spanien

Gesellschaftsform Kapital Haftung Eignung
Sociedad Limitada (S.L.) ab 1 € beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Kleine und mittlere Unternehmen
Sociedad Anónima (S.A.) 60.000 € (25 % einzuzahlen) beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Große Unternehmen, Investoren
Autónomo kein Mindestkapital persönlich, unbegrenzt Freiberufler, Kleingewerbe
Sociedad Civil kein Mindestkapital persönlich und gesamtschuldnerisch Kleinere Partnerschaften
Filiale / Zweigniederlassung abhängig von Muttergesellschaft abhängig von Muttergesellschaft Ausländische Unternehmen

Fazit: Mit der richtigen Planung erfolgreich starten

Eine Firmengründung in Spanien bietet zahlreiche Chancen, setzt aber eine gründliche Vorbereitung und die Wahl der passenden Gesellschaftsform voraus. Mit einem klaren Plan, juristischer Beratung und lokaler Unterstützung können Gründer den gesamten Prozess effizient und rechtssicher durchlaufen – und so erfolgreich im spanischen Markt starten.

 

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